Forderungsbeitreibung

Natürlich gehört es auch zu meinen Aufgaben, Ihre offenen Forderungen beizutreiben. Dazu gehört das außergerichtliche anwaltliche Mahnschreiben, welches gute Erfolgsquoten hat, die gerichtliche Titulierung mittels Mahnverfahren und ggf. anschließendem Klageverfahren.

Ist die Titulierung erfolgt, kann die Forderung dann im Wege der Zwangsvollstreckung beigetrieben werden, sofern der Schuldner über finanzielle Mittel verfügt.

Die Auftragsbearbeitung erfolgt sofort, das heißt, am Tage des Einganges Ihres Auftrages bei mir wird das Mahnschreiben verfertigt, oder wenn gewünscht, der Mahnbescheid beantragt.