Bergrecht

Ich berate Sie auf der Grundlage des Bundesberggesetzes (BBergG) vom 13. August 1980 unter Berücksichtigung des Änderungsgesetzes vom 12. Februar 1990 und der vorhergegangenen Gesetzesänderungen sowie die das Bergrecht betreffenden Bestimmungen des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 sowie Verordnung des Sächsischen Oberbergamtes über die der Bergaufsicht unterliegenden Betriebe, Tätigkeiten und Einrichtungen (Sächsische Bergverordnung) vom 16. Juli 2009 und weiterer bergrechtlicher Vorschriften, unter anderem:

  • Beratung und Vertretung bei den Verhandlungen mit Grundeigentümern
  • Beratung und Vertretung vor den Berg- und Oberbergämtern im Hinblick auf erteilte Bewilligungen
  • Beratung und Vertretung im Grundabtretungsverfahren sowie der vorzeitigen Besitzeinweisung
  • Beratung bei der Erstellung von Rahmenbetriebsplänen, Hauptbetriebsplänen und Abschlussbetriebsplänen neben den eingebundenen Spezialplanungsbüros
  • Thema: Feldes- und Förderabgabe?
  • Geltendmachung und Durchsetzung von Bergschadensersatzansprüchen inklusive des merkantilen Minderwertes
  • Entschädigung für grundeigene Bodenschätze, wenn ein Grundstück für öffentliche Aufgaben in Anspruch genommen wird